StreuBi-Gewinnspiel – Teilnahmebedingungen 2026
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Hagehole Festgemeinschaft GbR
Im Weierle 4a
79777 Ühlingen-Birkendorf
1. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch den Erwerb eines StreuBi-Loses sowie das
vollständige, gut leserliche und wahrheitsgemäße Ausfüllen des zugehörigen Loszettels.
Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des aktiven Festausschusses der
Hagehole Festgemeinschaft GbR.
Die Teilnahme ist ausschließlich im eigenen Namen zulässig. Eine Mehrfachteilnahme
an der Hauptverlosung ist ausschließlich durch den Erwerb mehrerer Lose möglich.
Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
3. Datenerhebung und Datenschutz
Zur Durchführung des Gewinnspiels werden folgende personenbezogene Daten
erhoben:
• Vorname
• Nachname
• Anschrift
• Telefonnummer
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung
des Gewinnspiels.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur
Durchführung des Gewinnspiels erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht bzw.
vernichtet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Den Teilnehmern stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde
bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung der Hagehole
Festgemeinschaft GbR zu entnehmen.
4. Teilnahmezeitraum
Beginn: 17. Juli 2026
Ende: 17. Oktober 2026, 14:00 Uhr
5. Hauptverlosung und Preise
Es gibt keine Sofortgewinne.
Die Ziehung der Hauptgewinne erfolgt am 17. Oktober 2026 im Rahmen der
Veranstaltung durch eine öffentliche Auslosung mittels Lostrommel. Die Gewinner
werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Folgende Hauptpreise werden verlost:
1. 1. Preis: 1.222,00 € Geldgewinn
2. 2. Preis: Eine Woche Wohnmobil im Wert von ca. 1.000,00 €
3. 3. Preis: Wertgutschein des Autohaus Moser in Birkendorf im Wert von 750,00 €
4. 4. Preis: Parkbank mit individueller Gravur im Wert von ca. 500,00 €
5. 5. Preis: 2 Ster Holz im Wert von ca. 300,00 €
6. 6. Preis: 10 Kisten Rothaus Tannenzäpfle im Wert von ca. 250,00 €
7. 7. Preis: Zwei Vier-Gänge-Menüs im Wert von ca. 200,00 €
8. 8. Preis: Gutschein für das Badeparadies Schwarzwald im Wert von 150,00 €
Jedes erworbene Los nimmt einmal an der Hauptverlosung teil.
6. Monatsgewinne über Social Media
Zusätzlich werden während des Teilnahmezeitraums Monatsgewinne vergeben.
Eine Teilnahme an den Monatsverlosungen erfolgt nicht durch den Erwerb eines Loses.
Die Teilnahme ist ausschließlich über die jeweiligen Aktionen auf den offiziellen Social-
Media-Kanälen von StreuBi möglich (z. B. durch Kommentieren, Reagieren oder andere
im jeweiligen Gewinnspielbeitrag beschriebene Aktionen).
Die jeweils zu gewinnenden Monatsgewinne werden im entsprechenden
Gewinnspielbeitrag auf den offiziellen Social-Media-Kanälen bekannt gegeben.
Die jeweiligen Teilnahmebedingungen ergeben sich ergänzend aus dem jeweiligen
Gewinnspielbeitrag.
Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und über die jeweilige Social-
Media-Plattform benachrichtigt. Zusätzlich kann die Bekanntgabe des Gewinner-
Benutzernamens im jeweiligen Gewinnspielbeitrag oder in einer Story der
entsprechenden Plattform erfolgen.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu den jeweiligen Social-Media-
Plattformen und wird weder von diesen gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Verantwortlicher und Ansprechpartner ist ausschließlich die Hagehole
Festgemeinschaft GbR.
7. Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner der Hauptpreise werden während der Veranstaltung bekannt gegeben und
anschließend über die von ihnen angegebenen Kontaktdaten (z. B. per SMS)
benachrichtigt.
Die Gewinner der Monatsgewinne werden über die jeweilige Social-Media-Plattform
informiert.
Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist ausschließlich der Teilnehmer
verantwortlich.
8. Verfall von Gewinnansprüchen
Unvollständig, unleserlich oder offensichtlich fehlerhaft ausgefüllte Loszettel können
von der Verlosung ausgeschlossen werden.
Gewinner sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach der ersten
Benachrichtigung bzw. Veröffentlichung zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann der Gewinn aus Gründen,
die in der Person des Gewinners liegen, nicht innerhalb von 14 Tagen übergeben werden,
verfällt der Gewinnanspruch.
Dies gilt entsprechend für die Monatsgewinne.
Verfallene Gewinne können nach Ermessen des Veranstalters erneut ausgelost oder
anderweitig verwendet werden.
9. Bild- und Namensrechte
Mit der Teilnahme an den Social-Media-Gewinnspielen erklärt sich der Teilnehmer damit
einverstanden, dass sein Benutzername im Falle eines Gewinns auf der jeweiligen
Plattform zum Zwecke der Gewinnerbekanntgabe veröffentlicht werden darf.
10. Änderungen und Ausschluss
Die Hagehole Festgemeinschaft GbR behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen aus
sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern oder das Gewinnspiel aus wichtigem
Grund ganz oder teilweise abzubrechen oder auszusetzen, sofern hierdurch keine
bereits entstandenen Ansprüche der Teilnehmer unzumutbar beeinträchtigt werden.
Teilnehmer können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn
• gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
• falsche Angaben gemacht werden,
• Manipulationsversuche unternommen werden,
• automatisierte Teilnahmeverfahren eingesetzt werden oder
• sonst ein missbräuchliches Verhalten vorliegt.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden beschränkt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen
Haftungstatbeständen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Auszahlung und Gewinnübergabe
Geldgewinne werden nach Wahl des Veranstalters bar gegen Empfangsbestätigung oder
per Überweisung ausgezahlt.
Sachgewinne werden persönlich übergeben.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung von Sachgewinnen auf Dritte
ist ausgeschlossen.
13. Steuern und Folgekosten
Etwaige Steuern, Gebühren oder sonstige Folgekosten, die durch den Gewinn
entstehen, trägt der jeweilige Gewinner selbst.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung der Ziehung und der Gewinnermittlung ist,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer
bleiben hiervon unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen
Teilnahmebedingungen einverstanden.